Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Darcys Hoviland


§1  Die Hundepension"Darcys Hoviland" nimmt den/die Hund/e des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut.Für diesen Zeitraum gewährleistet die Hundepension eine artgerechte Haltung,Betreuung und Pflege des Hundes.

§2  Der Besitzer konnte die Hundepension im vorab besichtigen und es hat ein Probetag mit dem/den Hund/en stattgefunden.Es bleibt der Hundepension vorbehalten zu entscheiden,ob der in Obhut gegebene Hund mit anderen Hunden verträglich ist und dadurch eine artgerechte Haltung für alle Hunde gewährleistet ist.

§3  Der Besitzer bestätigt,daß sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt.

§4  Der Besitzer versichert,daß sein Hund gesund ist und eine gültige Impfung gegen Zwingerhusten,Hepatitis,Parvovirose,Leptospirose,Staupe und Tollwut vorliegt.Der Impfausweis ist bei Pensionsbeginn abzugeben.

Sollte keine gültige Impfung vorhanden sein,ist die Hundepension berechtigt,diese vom Tierarzt nachholen zu lassen.Die Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

Eine Wurmkur und eine Behandlung gegen Ungeziefer darf nicht länger als 2 Monate bei Pensionsbeginn zurückliegen.Nachweis ist erforderlich.Bei nicht vorhandenem Nachweis wird es von der Hundepension nachgeholt und dem Besitzer in Rechnung gestellt.

§5  Der Besitzer versichert,daß eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.Eine Kopie ist bei Pensionsbeginn abzugeben.

Der Besitzer haftet für alle Schäden und Verletzungen an Tieren,Mensch und Gegenständen,die sein Hund verursacht.

§6  Der Besitzer macht klare Angaben über Sonderbehandlungen des Hundes.Dies betrifft hauptsächlich die Verabreichung von Medikamenten und Futter.

§7  Der Besitzer verpflichtet sich dazu,sein eigenes Futter in ausreichendem Maße mitzubringen.Die Hundepension gewährleistet dieses Futter auch nur dem betreffenden Hund zu verfüttern.

§8  Der Besitzer erlaubt der Hundepension"Darcys Hoviland"ausdrücklich einen Tierarzt zu konsultieren,wenn sie der Meinung ist,daß dies erforderlich ist.Die entstandenen Kosten werden vom Besitzer getragen und sind bei Abholung zu begleichen.

§9  Der Besitzer wird durch die Hundepension umgehend benachrichtigt,wenn der Hund physische,psychische oder sonstige Probleme aufweist,die Maßnahmen erfordern.Dafür muß die Erreichbarkeit des Besitzers,oder einer von ihm angegebenen Person gewährleistet sein.

§10  Die Hundepension"Darcys Hoviland" übernimmt keine Verantwortung für auftretende Krankheiten,Verletzungen oder den Todesfall des Hundes.

§11  Dem Besitzer ist bekannt,daß die Hundepension keine läufigen Hündinnen aufnimmt.Sollte dies verschwiegen oder mißachtet werden,übernimmt die Hundepension keine Haftung für die Folgeschäden und behält sich vor die Hündin umgehend abzugeben.

§12  Alle Hunde sind bei betreten des Grundstücks der Hundepension grundsätzlich angeleint zu sein.Leinen,Decken,Näpfe,Spielzeug oder andere Gegenstände werden mitgebracht.Für die artgerechte Unterbringung des Hundes wird seitens der Hundepension gesorgt.

§13  Der Besitzer verpflichtet sich,den Hund an dem vorgegebenen Termin wieder abzuholen.Wird der Hund ,ohne Absprache,nicht wie vereinbart abgeholt,werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt.Es ist der Hundepension vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen.

Spätestens 7 Tage nach Ablauf des vereinbarten Abholungstermins,ist es der Hundepension"Darcys Hoviland"vorbehalten,den Hund weiter zu vermitteln.Alle daraus entstandenen Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

§14   Preise:

  Preis für Tagesbetreuung und Unterbringung pro 

NEU !!!

 Da es in letzter Zeit häufig vorgekommen ist,einen Platz zu reservieren u. ihn dann nicht abzusagen,sehe ich mich gezwungen in der Hauptsaisonzeit (Ferien) eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Gesamtpreises zu verlangen.

 

 

  Kalendertag und Hund                          12,00 Euro

  Preis für Halbtagsbetreuung pro Hund     6,00 Euro

 

Die angegebenen und vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§15  Die Hälfte des veranschlagten Preises ist bei Abgabe des Hundes sofort fällig.Der Restbetrag ist bei der Abholung des Hundes zu bezahlen.Etwaige Zusatzkosten(Tierarzt,Medikamente,etc.)müssen bei Abholung des Hundes ebenfalls sofort beglichen werden.

§16  Die Hundepension ist nicht verpflichtet,die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verläßt sich auf die Angaben des Besitzers,die imVertrag gemacht wurden und die Eintragungen im Impfpass.

§17  Der Besitzer bestätigt,daß alle Informationen betreffend seines/r Hund/e vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§18  Die persönlichen Vertrags-und Registrierungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft.Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung.

§19 Salvatorische Klausel

  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die übrigen Vertragsbestandteile.

§20  Bei Pensions- und Tagesbetreuung wird der Vertrag nur einmal geschlossen und gilt für alle künftigen Aufenthalte.

§21  Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Besitzer die vorliegende AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben.